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Eckpunkte für zukunftsweisende Förderbedingungen für die Legislaturperiode 2025–2029

Im Vorfeld der Bundestagswahl 2025 stehen die Zukunftsfähigkeit Deutschlands, die angespannte Finanzlage und die wachsende Bürokratie im Fokus der politischen Debatten. Vor diesem Hintergrund zielen die folgenden Empfehlungen darauf ab, einen Förderrahmen zu schaffen, der gezielt auf die Zukunftsfähigkeit Deutschlands ausgerichtet ist. Dafür braucht es weniger Bürokratie sowie die Fortführung, die Bündelung und den Ausbau von relevanten Förderprogrammen im Bereich der Nachhaltigkeit. Diese Förderprogramme leisten schon jetzt einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung von Innovationen, zur Stärkung der Wirtschaft und zur Einbindung der Gesellschaft – mit dem gemeinsamen Ziel, Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen voranzutreiben.

In der Zusammenarbeit mit Ministerien und Projektträgern sehen wir ein großes Potenzial, Förderprogramme einfacher, effizienter und wirksamer zu gestalten. Unsere Empfehlungen bewegen sich im bestehenden Rechts- und Finanzrahmen und adressieren auch einen zuverlässigen Mittelabfluss. Mit den hier vorgelegten Grundsätzen und Empfehlungen möchten wir eine konstruktive Debatte eröffnen.

Wesentliche Grundsätze der Förderpolitik sind aus unserer Sicht:

  • Effektivität in der Zielerreichung und Effizienz in der Umsetzung;
  • agile und flexible Verwaltungsprozesse, die auf Zielerreichung und Kosteneffizienz ausgerichtet sind;
  • Verlässlichkeit und Planungssicherheit bei den Rahmenbedingungen und der Umsetzung sowie eine auskömmliche Finanzierung der Vorhaben.

Aus diesen Grundsätzen folgt insbesondere, dass:

  • Bürokratie bei Förderprogrammen abgebaut und Antrags- sowie Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Eine stärkere Digitalisierung und vereinfachte Beihilferegelungen sind hierfür notwendig. Die geplante Vereinfachung der Beihilferegelungen auf EU-Ebene sollte hierfür aktiv unterstützt werden.
  • Programme gebündelt und Doppelstrukturen vermieden werden sollten;
  • bestehende, erfolgreiche Förderprogramme fortgesetzt werden sollten;
  • die Effektivität der Programme und die Fördereffizienz der Projektträger evaluiert werden sollten;
  • beim Aufsetzen neuer Programme Akteur*innen der Zielgruppe einbezogen werden sollten.

Schlankere Antrags- und Bewilligungsprozesse

Im starken Gegensatz zum akuten Handlungsdruck werden Antragsverfahren aus unserer Perspektive immer langwieriger. Dies verhindert zeitlich adäquate Reaktionen der Politik auf die Herausforderungen der Zeit und bindet umfangreiche Ressourcen auf Seiten der Projektträger und Antragsteller. Hier sehen wir Möglichkeiten der Verbesserung:

  • in einer verstärkten Digitalisierung der Antragsprozesse.
  • in einer Beschleunigung der Antrags- und Bewilligungsverfahren, inkl. stufenförmiger Verfahren und Genehmigungsfiktionen.
  • in der Nutzung von Synergien innerhalb und zwischen Projektträgern und verschiedenen Verfahren. Hierzu zählen Maßnahmen wie eine einmalige Abfrage und Prüfung von relevanten Dokumenten wie Gemeinnützigkeit oder Jahresabschluss. Mehrfachprüfungen sollten vermieden werden.
  • in einer vereinfachten und transparenteren Prüfung der Beihilferelevanz.
  • in einem Dialog zwischen Ministerien, Projektträgern sowie Zivilgesellschaft und Forschung zur Frage, wie Projekte effektiver ausgeschrieben, bewilligt und begleitet werden können.

Förderschwerpunkte richtig setzen

Aus unserer Sicht sollten die folgenden Förderschwerpunkte beibehalten und ausgebaut werden:

  • Verstetigung des Aktionsprogramms „Natürlicher Klimaschutz“ (ANK) beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bis mindestens zum Ende des Jahrzehnts.
  • Verstetigung der drei Klimaschutzinitiativen (Nationale Klimaschutzinitiative (NKI), Europäische Klimaschutzinitiative (EuKI) und Internationale Klimaschutzinitiative (IKI)).
  • Stärkung der Ressortforschung des Umweltbundesamtes (UBA) und der Verbändeförderung (BMUV);
  • Stärkung der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" (BMUV);
  • Stärkung der sozial-ökologischen Forschung im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), in der innovative Ideen und Transformationsansätze in Reallaboren, mit Akteuren aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft konkret und praxisnah getestet werden;
  • Stärkung des Energieforschungsprogramms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), um Forschungsergebnisse für eine klimaneutrale und sichere Energieversorgung schnell in die Praxis zu bringen.



zur PDF Version der Eckpunkte

Über uns

Im Nationalen Bündnis für zukunftsweisende Förderbedingungen haben sich zahlreiche Akteure von gemeinnützigen Organisationen aus den Bereichen Energie, Klima & Verbraucherschutz, Forschungsinstitute sowie Sozial- und Wohlfahrtsorganisationen zusammengetan, um Lösungsvorschläge zu entwickeln und zu unterbreiten, wie eine zielführende und effiziente Zusammenarbeit zwischen den Bundesministerien, Projektträgern sowie der Zivilgesellschaft und Forschung zukünftig besser ermöglicht werden könnte.

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